1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Putzfuchs Aachen, Frankentalstraße 1, 52066 Aachen (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Bestellung der Dienstleistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung erklärt werden.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
3.3 Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Leistungen sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
4.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unentgeltlich Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren und die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind. Sollten Reinigungsflächen durch Gegenstände verstellt sein, so dass eine Reinigung nicht oder nur teilweise möglich ist, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht für die vereinbarte Leistung.
4.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Gefahrenquellen und Risiken in den zu reinigenden Räumlichkeiten zu informieren.
5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Auftragnehmers.
5.2 Die Vergütung ist ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug.
5.3 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5.4 Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn anzupassen, wenn sich die Kostenfaktoren (insbesondere Lohnkosten aufgrund tariflicher Vereinbarungen) verändert haben. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzukündigen.
6.1 Die Leistungszeit wird individuell vereinbart bzw. vom Auftragnehmer bei Annahme der Bestellung angegeben.
6.2 Sofern der Auftragnehmer verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird unverzüglich erstattet.
7.1 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
7.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
8.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.2 Für Schäden, die nicht von Ziffer 8.1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3 Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
8.4 Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8.5 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
9.1 Bei einmaligen Reinigungsleistungen endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
9.2 Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsleistungen wird der Vertrag, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug gerät.
9.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die unter datenschutz.html abrufbar ist.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.